UPC muss bei Werbung "Servicepauschale" angeben

News vom Donnerstag, 23. Feber 2012
UPC muss bei Werbung "Servicepauschale" angeben

Der heimische Internetanbieter UPC muss wohl in seiner Werbung auf das jährlich fällige Pauschalentgelt ("Servicepauschale") hinweisen. Am Freitag habe der zuständige Richter am Handelsgericht Wien in seinem mündlichen Urteil die Werbung von UPC als irreführend bezeichnet und dem Unterlassungsgebot des Verein für Konsumenteninformation (VKI) stattgegeben, teilten die Konsumentenschützer mit.

Zahlreiche Telekom- und Internetanbieter hätten im vergangenen Jahr zu ihren monatlichen Fix-Tarifen jährliche "Servicepauschalen" eingeführt, ohne in ihrer Werbung ausreichend darauf hinzuweisen, kritisieren die Konsumentenschützer. Der VKI führt deswegen gegen einige Telekommunikationsanbieter Verbandsklagen wegen irreführender Werbung. "Die zusätzlichen ,Servicepauschalen' haben viele Konsumenten sehr verärgert. Vielen Kunden ist es nämlich unverständlich, weshalb die Anbieter neben fixen Grundentgelten heimlich zusätzliche Pauschalentgelte eingeführt haben", betonte Peter Kolba, Chefjurist des VKI. Damit werde auch der Preiswettbewerb unterlaufen, wenn diese Entgelte nicht in das beworbene Grundentgelt eingerechnet würden.

Das Urteil gegen UPC ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den heimischen Mobilfunker Hutchison 3 wurde - in ähnlicher Angelegenheit - das Verfahren geschlossen. Das Urteil steht in diesem Fall noch aus.

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© APA
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