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Inkasso Institute
Das Wort Inkasso, in der Mehrzahl Inkassi, ist ein Begriff aus dem Bereich Finanzierung der Betriebswirtschaftslehre.
Mit Inkasso ist der Einzug von Forderungen gemeint und ist eine Sonderform der Abtretung von Forderungen, der Zession. Der Vorgang des gewerbsmäßigen Forderungseinzuges durch Inkassoinstitute ist genehmigungspflichtig.
Was geschieht beim Inkasso?
Ein Unternehmen erbringt eine Leistung, die durch einen Kunden auftragsgemäß erteilt wurde. Nach Fertigstellung, Abrechnung und Rechnungslegung zahlt der Kunde nicht, aus welchen Gründen auch immer. Der, nicht verpflichtende, Mahnweg bleibt ohne gewünschten Erfolg. Das Unternehmen betraut ein Inkassoinstitut mit der weiteren Vorgangsweise. Diese ist primär der Einzug der berechtigten Forderung gegenüber dem Dritten.
Wer trägt die Kosten beim Inkasso?
Die Kosten für den Einzug von fälligen Forderungen muß der Schuldner tragen, sofern er zum Zeitpunkt der berechtigten Einziehung bereits im Verzug ist und die anfallenden Kosten nicht unverhältnismäßig hoch sind. Der Gläubiger hat hier eine sogenannte Schadensminderungspflicht. Beliebig hohe Honorare mit dem Inkassobetreibenden zu verabreden, die dann dem Schuldner aufgebürdet werden sollen, ist natürlich unzulässig. Bei der Beitreibung durch einen Rechtsanwalt ist die gesetzlich geregelte Vergütung die Obergrenze.
Mit Inkasso ist der Einzug von Forderungen gemeint und ist eine Sonderform der Abtretung von Forderungen, der Zession. Der Vorgang des gewerbsmäßigen Forderungseinzuges durch Inkassoinstitute ist genehmigungspflichtig.
Was geschieht beim Inkasso?
Ein Unternehmen erbringt eine Leistung, die durch einen Kunden auftragsgemäß erteilt wurde. Nach Fertigstellung, Abrechnung und Rechnungslegung zahlt der Kunde nicht, aus welchen Gründen auch immer. Der, nicht verpflichtende, Mahnweg bleibt ohne gewünschten Erfolg. Das Unternehmen betraut ein Inkassoinstitut mit der weiteren Vorgangsweise. Diese ist primär der Einzug der berechtigten Forderung gegenüber dem Dritten.
Wer trägt die Kosten beim Inkasso?
Die Kosten für den Einzug von fälligen Forderungen muß der Schuldner tragen, sofern er zum Zeitpunkt der berechtigten Einziehung bereits im Verzug ist und die anfallenden Kosten nicht unverhältnismäßig hoch sind. Der Gläubiger hat hier eine sogenannte Schadensminderungspflicht. Beliebig hohe Honorare mit dem Inkassobetreibenden zu verabreden, die dann dem Schuldner aufgebürdet werden sollen, ist natürlich unzulässig. Bei der Beitreibung durch einen Rechtsanwalt ist die gesetzlich geregelte Vergütung die Obergrenze.