AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

geomix GmbH - A-8940 Liezen,
im folgenden geomix development genannt.

1. Geltungsbereich

1.1
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von geomix development gelten für sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen, die geomix development gegenüber einem Vertragspartner erbringt.

1.2
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können bei geomix development angefordert und im Internet unter http://www.geomix.at/development/agb/ abgerufen werden. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die für die gegenständlichen Leistungen maßgeblichen Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen werden dem Vertragspartner von geomix development per E-Mail oder über die Internet-Adresse http://www.geomix.at/development/agb/ mitgeteilt und treten frühestens vier Wochen nach Veröffentlichung in Kraft.

1.3
Von geomix development kundgemachte Änderungen der den Verträgen zugrunde liegenden Vertragsinhalte ( Geschäftsbedingungen und Entgelte ) berechtigen den Vertragspartner von geomix development, innerhalb von vier Wochen ab Kundmachung der Änderung, den Vertrag zu kündigen. Wird durch eine Änderung der Vertragspartner ausschließlich begünstigt, so können die betreffenden Regelungen von geomix development jedoch ab Bekanntgabe der Änderung angewendet werden.

2. Vertragsabschluss

2.1
Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn geomix development nach der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung an die vom Vertragspartner zuletzt bekannt gegebene Anschrift abgesandt oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen hat. geomix development behält sich das Recht vor, das Anbot eines Vertragsabschlusses aus technischen, wirtschaftlichen, rechtlichen oder betrieblichen Gründen abzulehnen.

2.2
Die für die jeweiligen Leistungen gültigen Entgeltbestimmungen bilden einen wesentlichen Bestandteil des Vertrages mit dem Vertragspartner. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

2.3
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages erfordern einen Schriftverkehr

3. Preise und Zahlung

3.1
Sofern nicht anders vereinbart, gelten die im Anbot angeführten Preise. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, so ist geomix development berechtigt, die Preise anzupassen.

3.2
Zahlungen sind wenn auf Rechnung nicht anders angegeben mit Rechnungserhalt und ohne Abzug fällig. Die Rechnungslegung kann auch elektronisch ( per E-Mail ) erfolgen.

3.3
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch geomix development. Bei Zahlungsverzug ist geomix development berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, auch die Kosten des Einschreitens von Inkassounternehmen und/oder Rechtsanwälten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Der Vertragspartner erklärt ausdrücklich sein Einverständnis mit der an Inkassounternehmen und/oder Rechtsanwälten notwendigen Datenübermittlung.

3.4
Außerdem ist geomix development bei Zahlungsverzug nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Weg berechtigt, vertragliche Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen und/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

3.5
Ausgeschlossen ist eine Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber geomix development und die Einbehaltung von Zahlungen auf Grund behaupteter, aber von geomix development nicht anerkannter Mängel.

3.6
Einwendungen gegen Rechnungen sind vom Vertragspartner innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungslegung schriftlich bei geomix development zu erheben. Bei Ablauf der Frist, erkennt der Vertragspartner die Richtigkeit der Rechnung dem Grunde und dem Betrag nach an. geomix development wird in der Rechnung oder an anderer geeigneter Stelle auf diese Frist aufmerksam machen. Im Falle einer fristgerechten Einwendung wird geomix development diese überprüfen und anhand des Ergebnisses die Richtigkeit der ausgestellten Rechnung bestätigen oder die Rechnung entsprechend abändern bzw. neu berechnen.

4. Lieferung

4.1
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von geomix development.

4.2
Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von geomix development entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Wandlung oder Preisminderung wird ausgeschlossen. Die Gewährleistungspflicht erlischt, sobald Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung seitens geomix development von Dritten vorgenommen wurden.

4.3
Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Vertragspartner die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich detailliert aufgezeigt hat.

5. Rücktritt

5.1
geomix development ist berechtigt, vom Vertrag ( auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung ) zurückzutreten, wenn

  • die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird.
  • begründete Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners entstanden sind, und dieser auf Begehren von geomix development weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit erbringt.
  • über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
  • der Vertragspartner bei Anbotslegung unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat.

5.2
Abgesehen von den Schadenersatzansprüchen von geomix development werden im Falle des Rücktritts bereits erbrachte ( Teil )leistungen vertragsgemäß abgerechnet und sind zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Vertragspartner noch nicht übernommen wurde, sowie für von geomix development erbrachte Vorbereitungshandlungen. geomix development steht stattdessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits erbrachter Leistungen zu verlangen.

5.3
Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht von geomix development zu verantworten sind, oder tritt geomix development berechtigt vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in Höhe des für geomix development entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 25% des Gesamtauftragswerts als vereinbart. Ab dem Zeitpunkt der Erfüllung des Vertragsgegenstandes ist ein Rücktritt seitens des Vertragspartners ausgeschlossen.

5.4
Der Vertragspartner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, geomix development zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist.

5.5
Lizenzgebühren sowie Server und Domains unterliegen einer Kündigungsfrist von 2 Monaten und verlängert sich immer um 1 Jahr wenn keine Kündigung erfolgt.

6. Haftung

geomix development haftet für Schäden grundsätzlich nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Vertragspartner sind ausgeschlossen.

7. Datenschutz

geomix development behält sich vor, Namen, Internet-Adressen, sowie Art des Services von Vertragspartnern auf eine Referenzliste zu setzen, und diese auf Anfrage auch anderen Kunden und Interessenten zur Verfügung zu stellen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Vertragspartners unterbleibt dessen Nennung in einer Referenzliste.

8. Gewährleistung

8.1
Bei von geomix development erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Vertragspartner gegengezeichnete Leistungsbeschreibung bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode. Sämtliche Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben wenn nicht anders gekennzeichnet bei geomix development.

8.2
geomix development übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software

  • allen Anforderungen des Vertragspartners entspricht, sofern dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde.
  • mit anderen Programmen des Vertragspartners zusammenarbeitet.
  • jederzeit und fehlerfrei funktioniert.

8.3
Weiters übernimmt geomix development keine Gewähr, dass sämtliche Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist jedenfalls auf reproduzierbare ( laufend wiederholbare ) Mängel in der Programmfunktion beschränkt.

8.4
Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen.

9. Sonstige Bestimmungen

9.1
Gerichtsstand ist Irdning, Steiermark, Österreich.

9.2
Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen.

9.3
geomix development ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.

9.4
Der Vertragspartner ist verpflichtet, Änderungen seines Namens oder der Bezeichnung, jede Änderung seiner Adresse ( Geschäftsanschrift, Sitzverlegung ) bzw. Änderung der Rechtsform, bis zur endgültigen Erfüllung des Vertrages geomix development umgehend mitzuteilen. Gibt der Vertragspartner Änderungen nicht bekannt, gelten rechtlich bedeutsame Erklärungen von geomix development als anerkannt, sofern sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse erfolgen.

9.5
Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die ersterer nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.

9.6
Der Tod des Vertragspartners beendet das Vertragsverhältnis. Bis zum Eingang der Mitteilung des Todes des Vertragspartners haften unbeschadet anderer Bestimmungen die Verlassenschaft bzw. die Erben für angefallene Entgelte.

10. geomix Shoplösung

10.1
Die geomix Shoplösung ist eine Entwicklung unseres Hauses und daher unterliegt dies unserem Urheberrecht. Unsere Entwicklung darf ohne unsere schriftliche Zustimmung weder kopiert, noch geändert oder weiterverkauft werden. Sollte ein Vertragspartner die Zusammenarbeit (der Nutzer des Webshops / Kunde von geomix) kündigen und die weitere Betreuung des Internetauftritts einer anderen Internetagentur übergeben so berechtigt dies weder die Agentur noch den Betreiber unserer Shoplösung, diesen zu ändern oder zu vervielfältigen. Sollte ohne die Zustimmung von geomix die Shoplösung vervielfältigt oder kopiert werden, z. B. für andere Länder, oder andere Firmensparten so ist geomix berechtigt pro Vergehen eine Konventionalstrafe in der Höhe des ursprünglichen Auftragwertes der gesamten Shoplösung, pro Shoplizenz, dem Betreiber sowie denjenigen in Rechnung zu stellen, der die Kopie vorgenommen hat.

11. Schlussbestimmungen

11.1
Benötigte Texte, Bilder und Zugangsdaten werden vom Vertragspartner bereitgestellt. Die Übergabe des Webauftritts an den Vertragspartner erfolgt wahlweise entweder auf Speichermedium, per Email oder Übertragung auf den Web-Server.

11.2
Der Vertragspartner allein ist für die Inhalte seiner Webseiten verantwortlich und versichert, dass durch seinen gesamten Internetauftritt weder Rechte Dritter ( Marken-, Namen-, Urheber-, Datenschutzrechte etc. ) verletzt werden noch gegen bestehende Gesetze sowie allgemein gültige Rechtsnormen verstoßen wird.

11.3
Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Vertragspartner zu zahlen.

Liezen, 01. Juni 2010

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