5.2
Abgesehen von den Schadenersatzansprüchen von geomix development werden im Falle des Rücktritts bereits erbrachte ( Teil )leistungen vertragsgemäß abgerechnet und sind zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Vertragspartner noch nicht übernommen wurde, sowie für von geomix development erbrachte Vorbereitungshandlungen. geomix development steht stattdessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits erbrachter Leistungen zu verlangen.
5.3
Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht von geomix development zu verantworten sind, oder tritt geomix development berechtigt vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in Höhe des für geomix development entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 25% des Gesamtauftragswerts als vereinbart. Ab dem Zeitpunkt der Erfüllung des Vertragsgegenstandes ist ein Rücktritt seitens des Vertragspartners ausgeschlossen.
5.4
Der Vertragspartner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, geomix development zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist.
5.5
Lizenzgebühren sowie Server und Domains unterliegen einer Kündigungsfrist von 2 Monaten und verlängert sich immer um 1 Jahr wenn keine Kündigung erfolgt.
6. Haftung
geomix development haftet für Schäden grundsätzlich nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Vertragspartner sind ausgeschlossen.
7. Datenschutz
geomix development behält sich vor, Namen, Internet-Adressen, sowie Art des Services von Vertragspartnern auf eine Referenzliste zu setzen, und diese auf Anfrage auch anderen Kunden und Interessenten zur Verfügung zu stellen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Vertragspartners unterbleibt dessen Nennung in einer Referenzliste.
8. Gewährleistung
8.1
Bei von geomix development erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Vertragspartner gegengezeichnete Leistungsbeschreibung bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode. Sämtliche Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben wenn nicht anders gekennzeichnet bei geomix development.
8.2
geomix development übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software
8.3
Weiters übernimmt geomix development keine Gewähr, dass sämtliche Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist jedenfalls auf reproduzierbare ( laufend wiederholbare ) Mängel in der Programmfunktion beschränkt.
8.4
Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen.
9. Sonstige Bestimmungen
9.1
Gerichtsstand ist Irdning, Steiermark, Österreich.
9.2
Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen.
9.3
geomix development ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
9.4
Der Vertragspartner ist verpflichtet, Änderungen seines Namens oder der Bezeichnung, jede Änderung seiner Adresse ( Geschäftsanschrift, Sitzverlegung ) bzw. Änderung der Rechtsform, bis zur endgültigen Erfüllung des Vertrages geomix development umgehend mitzuteilen. Gibt der Vertragspartner Änderungen nicht bekannt, gelten rechtlich bedeutsame Erklärungen von geomix development als anerkannt, sofern sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse erfolgen.
9.5
Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die ersterer nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.
9.6
Der Tod des Vertragspartners beendet das Vertragsverhältnis. Bis zum Eingang der Mitteilung des Todes des Vertragspartners haften unbeschadet anderer Bestimmungen die Verlassenschaft bzw. die Erben für angefallene Entgelte.
10. geomix Shoplösung
10.1
Die geomix Shoplösung ist eine Entwicklung unseres Hauses und daher unterliegt dies unserem Urheberrecht. Unsere Entwicklung darf ohne unsere schriftliche Zustimmung weder kopiert, noch geändert oder weiterverkauft werden. Sollte ein Vertragspartner die Zusammenarbeit (der Nutzer des Webshops / Kunde von geomix) kündigen und die weitere Betreuung des Internetauftritts einer anderen Internetagentur übergeben so berechtigt dies weder die Agentur noch den Betreiber unserer Shoplösung, diesen zu ändern oder zu vervielfältigen. Sollte ohne die Zustimmung von geomix die Shoplösung vervielfältigt oder kopiert werden, z. B. für andere Länder, oder andere Firmensparten so ist geomix berechtigt pro Vergehen eine Konventionalstrafe in der Höhe des ursprünglichen Auftragwertes der gesamten Shoplösung, pro Shoplizenz, dem Betreiber sowie denjenigen in Rechnung zu stellen, der die Kopie vorgenommen hat.
11. Schlussbestimmungen
11.1
Benötigte Texte, Bilder und Zugangsdaten werden vom Vertragspartner bereitgestellt. Die Übergabe des Webauftritts an den Vertragspartner erfolgt wahlweise entweder auf Speichermedium, per Email oder Übertragung auf den Web-Server.
11.2
Der Vertragspartner allein ist für die Inhalte seiner Webseiten verantwortlich und versichert, dass durch seinen gesamten Internetauftritt weder Rechte Dritter ( Marken-, Namen-, Urheber-, Datenschutzrechte etc. ) verletzt werden noch gegen bestehende Gesetze sowie allgemein gültige Rechtsnormen verstoßen wird.
11.3
Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Vertragspartner zu zahlen.
Liezen, 01. Juni 2010